Qualitätsmanagement

Das „Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder“ ( verpflichtet jede Einrichtung, ein pädagogisches Konzept vorzulegen und regelmäßig fortzuschreiben. In unserer Konzeption werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der sozial- räumlichen Rahmenbedingungen die Ziele unserer pädagogischen Arbeit vorgestellt. Ferner fließen die Aussagen des „Orientierungsplans zur Bildung und Erziehung im Elementarbereich“ in unsere pädagogische Konzeption ein.
Die regelmäßige Überprüfung unserer eigenen Arbeit, die Qualitätsentwicklung und ihre Umsetzung in die Praxis wird durch unser Qualitätsmanagement sichergestellt und ist ein Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit.

Beobachtung und Dokumentation

Grundlage für eine qualitativ gute pädagogische Arbeit ist die Beobachtung. Die regelmäßige Beobachtung und ihre Aufzeichnung sind Instrumente der Bildungsbegleitung eines jeden einzelnen Kindes in unserer Einrichtung.
Die Interessen des Kindes, sein Entwicklungsstand, seine Fähigkeiten und seine Position in der Kindergruppe werden schriftlich festgehalten.
Die Dokumentation dient als Grundlage für Gespräche mit Eltern.

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